Teilweise Erstattung von IC-Karten
Geschrieben von: Michael Fink Mittwoch, den 16. November 2011 um 15:12 Uhr
Worum geht es hier eigentlich?
(Hintergrund)
Mit dem neuen Vertrag zwischen RMV und AStA der JLU haben Studierende der Justus-Liebig-Universität die Möglichkeit sich vom RMV einen Teil des Preises von IC-Zeitkarten erstatten zu lassen.
Dies geschieht jeweils innerhalb der ersten 4 Wochen der Vorlesungszeit des Folgesemesters, ihr müsst also für den Gesamtpreis des Tickets in Vorleistung treten und zunächst den ganz normalen Preis bezahlen.
Der maximale Erstattungsbetrag beläuft sich auf 47,50 € pro Person pro Semester (s.u.), daher dürfte die Erstattung vor allem für Monatskarten die z.B. um einen Praktikumsplatz zu erreichen gekauft wurden attraktiv sein.
Es handelt sich bei dieser Regelung um ein Modellprojekt mit dem RMV, das am Ende des Wintersemesters 2011/2012 evaluiert und hoffentlich verstetigt und ausgebaut wird. Daher würden wir uns über eure rege Teilnahme, Kritik und Verbesserungsvorschläge (via eMail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) freuen, um euch in Zukunft ein attraktiveres Angebot machen zu können!
Mit Fragen könnt ihr euch jederzeit an das Verkehrsreferat & AStA-Büro wenden.
Was kann ich erstattet bekommen?
(Antragsbefugnis)
Einen Teil der Kosten einer persönlichen IC-Streckenzeitkarte für Schüler und Auszubildende (2. Klasse).
"Einen Teil" bedeutet, dass der zu erstattende Betrag sich auf höchstens 25% der Kosten der Karte oder 50% der gezahlten Summe für das RMV-Semesterticket beschränkt ist.
"der gezahlten Summe" bedeutet, dass eine Erstattung für IC-Zeitkarten bei gleichzeitiger Rückerstattung des Semestertickets nicht möglich ist.
Hierbei ist der erste erreichte Wert die Erstattungsgrenze, im WS 11/12 sind dies z.B. höchstens 47,50€.
Was much ich dafür tun?
(Verwaltungsverfahren)
Du musst die Rückerstattung beim AStA beantragen.
Die Antragsfrist für Tickets deren Gültigkeit im Wintersemester 2011/2012 endete läuft bis zum 29.04.2012.
Verwende dazu bitte dieses Formular:
Voraussetzungen für die Bewilligung sind folgende:
- Antragstellung bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters
- Einreichung des aufbewahrten Originaltickets zur Verwahrung im AStA.
- Das IC-Ticket muss gültig sein:
- über einen Zeitraum von mindestens einer Woche
- auf einer Strecke zwischen Bahnhöfen des RMV-Gebiets. *
Vorsicht: Strecken im NVV-Gebiet können leider nicht berücksichtig werden
- innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Semestertickets**
* Bei Tickets die über den Gültikeitsbereich des Semestertickets hinausgehen kann nur die darin befindliche Teilstrecke berücksichtigt werden!
** Bei Tickets mit einer Gültigkeit über den Antragszeitrum zu Beginn eines Semesters hinaus ist der Antrag im darauf folgenden Semester zu stellen!
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