Fragen und Antworten
Geschrieben von: Michael Fink (aktualisiert) Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 16:50 Uhr
Ab wann ist das Semesterticket gültig?
Das Ticket ist gültig, sobald der Aufdruck auf der Chipkarte ist. Diesen bekomme ich sobald ich zurückgemeldet bin im Studierendensekretariat.
Wie lange ist das Semesterticket gültig?
Das Ticket ist erst dann nicht mehr gültig, wenn das Datum des Aufdrucks abgelaufen ist, oder (bei Rückerstattung oder Exmatrikulation) der Aufdruck gelöscht wurde.
Wie teuer ist das Semesterticket?
Das Semesterticket kostet derzeit 101,30 Euro und ist im Semesterbeitrag enthalten.
Im Vergleich dazu kosten vier Einzelfahrten von Gießen nach Frankfurt und zurück (2. Klasse Regionalexpress) derzeit 108 Euro, oder vier Hessentickets für jeweils einen Tag 124 Euro (Stand: Frühjahr 2011).
In welchem Gebiet ist das Semesterticket gültig?
Das Ticket ist im gesamten Verbundgebiet des RMV und des NVV, sowie zusätzlich im Übergangstarifgebiet (ÜT) des RMV in den VRN gültig, wenn sich der Vermerk „inkl. RMV-VRN ÜT“ im Aufdruck auf der Chipkarte befindet.
Die Karte gibt’s hier:
Auf meiner Chipkarte befindet sich bereits der Aufdruck für Sommersemester 2011 mit dem Vermerk „ohne ÜT“. Was muss ich tun, damit ich den Übergangstarif des VRN trotzdem nutzen kann?
In diesem Fall muss der Aufdruck am Automaten im Studierendensekretariat erneuert werden.
Wie kann ich ein zusätzliches IC-Ticket erwerben?
Ich erwerbe eine persönliche Streckenzeitkarte für Schüler und Auszubildende am Bahnschalter oder online unter http://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/zeitkarten.shtml, die ich mir teilweise im darauffolgenden Semester rückerstatten lassen kann.
ACHTUNG:
- Erstattungsfähig sind ausschließlich Tickets mit Mindestgültigkeit von einer Woche
- Es werden nur Fahrkarten mit Gültigkeit im InterCity (DB-Schülerzeitfahrkarte 2. Klasse für IC/EC und Nahverkehr) erstattet . Karten mit Gültigkeit im ICE sind nicht erstattungsfähig.
- Die IC-Fahrkarte muss räumlich und zeitlich Gültigkeit innerhalb des Gültigkeitsraums des Semestertickets haben."
Wie kann ich mir die Semesterticketbeiträge rückerstatten lassen?
Auf diesem Link findest du eine Rückerstattungs-Anleitung
Wann trifft das Geld für die Rückerstattung auf meinem Konto ein?
Sobald die Antragsfrist ausgelaufen ist beginnen wir mit den Überweisungen, im Wintersemester 2011/2012 also ab dem 14. November.
Ich möchte Rückerstattung beantragen, kann aber nicht ins AStA-Büro kommen. Was muss ich tun?
Alle Dokumente, die vorgelegt werden müssen, können per Post eingereicht werden, aber die entwertete Chipkarte muss im Original im AStA-Büro vorgezeigt werden (NICHT per Post). Das können auch andere Personen für mich erledigen.
Ich fahre Richtung Mannheim oder Heidelberg - Wie ist das mit dem Ticket?
Das Semesterticket gilt seit dem Sommersemester 2011 im Übergangstarif des VRN, also bis nach Lampertheim und Lützelsachsen. Das heißt, dass zwischen diesen Bahnhöfen und Mannheim/Heidelberg oder noch südlicher ein Ticket gekauft werden muss! Eine "normale" Einzelfahrkarte erhaltet Ihr leider nur an der Bahnhöfen innerhalb des VRN-Tarifgebietes, d.h. z.B. in Biblis, Bensheim, Lampertheim oder Lützelsachsen. Jedoch ist es nun möglich, per Handy-Ticket eine Fahrkarte zu kaufen, ohne Fahrtzeit zu verschwenden. Dafür benötigt Ihr ein Java- sowie GPRS-fähiges Handy und könnt euch nach erstmaliger (Gratis-)Registrierung per GPRS-Verbindung und Lastschriftverfahren eine Einzelfahrkarte kaufen. So kostet ein Ticket zwischen Lampertheim und Mannheim beispielsweise 3,50€ + GPRS-Internetverbindung sofern Ihr keine Internet-Flatrate für das Handy habt. Mehr Informationen findet Ihr auf dieser Homepage.
Kann ich Anschlussfahrkarten in andere Tarifgebiete erwerben?
Das geht leider nur, wenn ich in das Tarifgebiet des VAB möchte oder von dort aus losfahre. Es ist möglich, die regulären Zeitkartenangebote des VAB Tarifs bis zur RMV Grenze zu kaufen und dann mit dem RMV Semesterticket weiterzufahren. Meldet sich der Fahrgast im Einzelfall aktiv bei den Zugbegleitern der DB im Zug noch vor dem letzten Halt im Geltungsbereich des Semestertickets und informiert darüber, dass eine „Anschlussfahrkarte“ benötigt wird, erhält er eine Fahrkarte ab dem letzten Bahnhof im RMV (Großkrotzenburg bzw. Babenhausen). Auf den Zügen der Kahlgrundbahn befinden sich im Fahrzeug Fahrkartenautomaten, die dann ab dem Bahnhof Großkrotzenburg den Kauf der Fahrkarte bis zum endgültigen Ziel erlauben.
Ein Verkauf der fraglichen Einzelfahrkarten von Babenhausen oder Großkrotzenburg bis zu Zielen im VAB an Verkaufsstellen von RMV oder DB AG ist leider nicht möglich.
Gibt es eine Möglichkeit, auch außerhalb des Gültigkeitgebietes vom Semesterticket günstiger mit der Bahn zu fahren?
Hierfür ist es wichtig, euch über mögliche Rabatte oder Angebote auf der Homepage des Verkehrsverbundes eures Zielbahnhofes zu informieren. Zum Beispiel bietet der VRM Richtung Koblenz eine "VRM-Mobil Card" für Ermäßigungen an. Gerade bei größerer Distanz lohnt sich ggf. der Erwerb eines Ländertickets für bis zu fünf Personen (z.B. NRW- oder Sachsenticket). Über diese StudiVZ-Gruppe oder auf diversen Portalen wie Mitfahrgelegenheit und Mitfahrzentrale könnt Ihr euch vielleicht zum "Ticket-Sharing" verabreden.
Wie funktioniert die Verspätungsregelung?
Wenn ein Zug mehr als 20 Minuten erwartete oder tatsächliche Verspätung hat bin ich berechtigt, einen höherwertigen Zug (IC/EC oder ICE) zu nutzen, um an das Fahrziel, das von der Verspätung betroffen ist, zu erreichen. Bei dieser Fahrt müssen Start- und Zielbahnhof allerdings trotzdem im Gültigkeitsbereich meines Semestertickets liegen, für Anschlussfahrten gilt die Regelung nicht!
Was mache ich bei Abhandenkommen oder Zerstörung/Beschädigung der Chipkarte?
Ich muss eine neue Chipkarte im Studierendensekretariat beantragen. Dafür entstehen mir nur dann keine Kosten, wenn ich es zu vertreten habe, dass ich eine Ersatzkarte benötige (also z.B. nicht bei üblichem Verschleiß, Diebstahl, Sachbeschädigung usw.). Derzeit betragen die Kosten für eine neue Chipkarte leider 65 Euro. Diesen in unseren Augen sehr hohen Preis verlangt nicht der AStA, sondern er wird von der Universität eingefordert und durch einen Verwaltungskostenanteil von 50 Euro begründet.
Für normale Bahnfahrkarten gilt, dass man Kinder von 6-14 Jahren mitnehmen darf. Darf ich das auch mit meinem Semesterticket?
Die Mitnahmeregelung gilt für das Semesterticket an der Uni Gießen leider nicht, Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr fahren natürlich trotzdem umsonst, auch ohne Ticket und Begleitung.
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