Anwesenheitspflicht

Hier findet Ihr Informationen rund um das Thema Anwesenheitspflicht.

In der Senatssitzung am 28.04.2010 wurde eine Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Modularisierte Studiengänge verabschiedet, die sich mit dem Thema Anweseheitspflicht beschäftigt:

Änderung §7 („Arbeitsumfang (Workload) und Leistungspunkte (Creditpoints)“):

  1. In der Speziellen Ordnung kann geregelt werden, ob die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung als Prüfungsvorleistung Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises ist.
  2. Wird die regelmäßige Teilnahme als Prüfungsvorleistung gefordert, ist in der Speziellen Ordnung anzugeben, in welchem Umfang sie erfüllt sein muss, um den Leistungsnachweis zu erteilen.
  3. Trifft die Spezielle Ordnung keine Regelung, darf die Erteilung des Leistungsnachweises nicht von der regelmäßigen Teilnahme abhängig gemacht werden. Trifft die Spezielle Ordnung keine Aussage zum Umfang der Regelmäßigen Teilnahme, gilt diese bei der Teilnahme ab der Mehrheit der Sitzungen als erfüllt.

Zur Bewertung dieser Neuregelung sei auf ein Vortragspapier der studentischen Monitoring-Gruppe verwiesen. An dieser Stelle findet ihr bald mehr Informationen, schaut also mal öfters vorbei!

Weitere Infos erhaltet Ihr auf unserer Themenseite www.modularisiert.de!

 

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