Verkehr
Sprechstunde: Auf Anfrage
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Referent:
Michael Fink
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
UniGrün
Sprechstunde: nach Vereinbarung
Mein Arbeitsgebiet?
Eigentlich alles was mit studentischer Mobilität in und um Gießen zu tun hat!
Der schnellste Weg Fragen rund um euer Semesterticket zu beantworten sind häufig die Informationen auf dieser Homepage. Aktuelle Informationen für Unterwegs gibt es auch in Form eines übersichtlichen Info-Hefts, das ihr - natürlich kostenlos - im AStA erhaltet.
Sollte euch das nicht weiterhelfen, meldet euch und wir finden eine Lösung oder einen Termin.
Rückerstattung des Semestertickets (Sommersemester 2012)
Geschrieben von: Michael Fink Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 18:32 Uhr
Ab sofort könnt ihr die Rückerstattung eures Beitrags zum Semesterticket (110,45€) vom Sommersemester 2012 im AStA-Büro beantragen!
Die aktualisierten Formulare, Antragsvoraussetzungen und weitere Informationen findet ihr hier:
Teilweise Erstattung von IC-Karten
Geschrieben von: Michael Fink Mittwoch, den 16. November 2011 um 15:12 Uhr
Worum geht es hier eigentlich?
(Hintergrund)
Mit dem neuen Vertrag zwischen RMV und AStA der JLU haben Studierende der Justus-Liebig-Universität die Möglichkeit sich vom RMV einen Teil des Preises von IC-Zeitkarten erstatten zu lassen.
Dies geschieht jeweils innerhalb der ersten 4 Wochen der Vorlesungszeit des Folgesemesters, ihr müsst also für den Gesamtpreis des Tickets in Vorleistung treten und zunächst den ganz normalen Preis bezahlen.
Der maximale Erstattungsbetrag beläuft sich auf 47,50 € pro Person pro Semester (s.u.), daher dürfte die Erstattung vor allem für Monatskarten die z.B. um einen Praktikumsplatz zu erreichen gekauft wurden attraktiv sein.
Es handelt sich bei dieser Regelung um ein Modellprojekt mit dem RMV, das am Ende des Wintersemesters 2011/2012 evaluiert und hoffentlich verstetigt und ausgebaut wird. Daher würden wir uns über eure rege Teilnahme, Kritik und Verbesserungsvorschläge (via eMail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) freuen, um euch in Zukunft ein attraktiveres Angebot machen zu können!
Mit Fragen könnt ihr euch jederzeit an das Verkehrsreferat & AStA-Büro wenden.
Was kann ich erstattet bekommen?
(Antragsbefugnis)
Einen Teil der Kosten einer persönlichen IC-Streckenzeitkarte für Schüler und Auszubildende (2. Klasse).
"Einen Teil" bedeutet, dass der zu erstattende Betrag sich auf höchstens 25% der Kosten der Karte oder 50% der gezahlten Summe für das RMV-Semesterticket beschränkt ist.
"der gezahlten Summe" bedeutet, dass eine Erstattung für IC-Zeitkarten bei gleichzeitiger Rückerstattung des Semestertickets nicht möglich ist.
Hierbei ist der erste erreichte Wert die Erstattungsgrenze, im WS 11/12 sind dies z.B. höchstens 47,50€.
Was much ich dafür tun?
(Verwaltungsverfahren)
Du musst die Rückerstattung beim AStA beantragen.
Die Antragsfrist für Tickets deren Gültigkeit im Wintersemester 2011/2012 endete läuft bis zum 29.04.2012.
Verwende dazu bitte dieses Formular:
Voraussetzungen für die Bewilligung sind folgende:
- Antragstellung bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters
- Einreichung des aufbewahrten Originaltickets zur Verwahrung im AStA.
- Das IC-Ticket muss gültig sein:
- über einen Zeitraum von mindestens einer Woche
- auf einer Strecke zwischen Bahnhöfen des RMV-Gebiets. *
Vorsicht: Strecken im NVV-Gebiet können leider nicht berücksichtig werden
- innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Semestertickets**
* Bei Tickets die über den Gültikeitsbereich des Semestertickets hinausgehen kann nur die darin befindliche Teilstrecke berücksichtigt werden!
** Bei Tickets mit einer Gültigkeit über den Antragszeitrum zu Beginn eines Semesters hinaus ist der Antrag im darauf folgenden Semester zu stellen!
Anleitung Rückerstattung
Geschrieben von: Lucas Proehl Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 17:34 Uhr
Wie funktioniert die Rückerstattung des Semestertickets?
- Ich überprüfe, ob ich einen der "Rückerstattungstatbestände" erfülle.
- Ich lade mir den für meinen Fall passenden Rückerstattungsantrag herunter oder hole mir im AStA-Büro ein ausgedrucktes Exemplar ab.
- Ich kreuze den für meinen Fall passenden Rückerstattungsgrund an und fülle den Antrag vollständig aus.
- Ich gebe den Antrag mit allen für meinen Rückerstattungsgrund benötigten Nachweisen oder Bescheinigungen im AStA-Büro ab.
- Ich informiere eine MitarbeiterIn des Studierendensekretariats, dass ich die Rückerstattung beantragt habe und lasse den Datenbankeintrag ändern. Anschließend entwerte ich am Automaten meine Chipkarte, so dass kein RMV/NVV-Aufdruck mehr auf dem weißen Streifen ist. Ab dann gilt aber die Chipkarte nicht mehr als Semesterticket.
- Ich zeige innerhalb der Frist (siehe Antragsformular) für das jeweilige Semester die entwertete Chipkarte (im ORIGINAL) im AStA-Büro vor.
- Der AStA überweist die entrichteten Beiträge auf das angegebene Konto.
Das geht alles auch über eine Vertrauensperson, sofern ich den Antrag selbst unterschrieben habe.
Das Einreichen des Antrags und der Bescheinigungen ist per Post möglich, nicht aber das Vorzeigen der Chipkarte!
Fragen und Antworten
Geschrieben von: Michael Fink (aktualisiert) Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 16:50 Uhr
Ab wann ist das Semesterticket gültig?
Das Ticket ist gültig, sobald der Aufdruck auf der Chipkarte ist. Diesen bekomme ich sobald ich zurückgemeldet bin im Studierendensekretariat.
Wie lange ist das Semesterticket gültig?
Das Ticket ist erst dann nicht mehr gültig, wenn das Datum des Aufdrucks abgelaufen ist, oder (bei Rückerstattung oder Exmatrikulation) der Aufdruck gelöscht wurde.
Wie teuer ist das Semesterticket?
Das Semesterticket kostet derzeit 101,30 Euro und ist im Semesterbeitrag enthalten.
Im Vergleich dazu kosten vier Einzelfahrten von Gießen nach Frankfurt und zurück (2. Klasse Regionalexpress) derzeit 108 Euro, oder vier Hessentickets für jeweils einen Tag 124 Euro (Stand: Frühjahr 2011).
In welchem Gebiet ist das Semesterticket gültig?
Das Ticket ist im gesamten Verbundgebiet des RMV und des NVV, sowie zusätzlich im Übergangstarifgebiet (ÜT) des RMV in den VRN gültig, wenn sich der Vermerk „inkl. RMV-VRN ÜT“ im Aufdruck auf der Chipkarte befindet.
Die Karte gibt’s hier:
Auf meiner Chipkarte befindet sich bereits der Aufdruck für Sommersemester 2011 mit dem Vermerk „ohne ÜT“. Was muss ich tun, damit ich den Übergangstarif des VRN trotzdem nutzen kann?
In diesem Fall muss der Aufdruck am Automaten im Studierendensekretariat erneuert werden.
Wie kann ich ein zusätzliches IC-Ticket erwerben?
Ich erwerbe eine persönliche Streckenzeitkarte für Schüler und Auszubildende am Bahnschalter oder online unter http://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/zeitkarten.shtml, die ich mir teilweise im darauffolgenden Semester rückerstatten lassen kann.
ACHTUNG:
- Erstattungsfähig sind ausschließlich Tickets mit Mindestgültigkeit von einer Woche
- Es werden nur Fahrkarten mit Gültigkeit im InterCity (DB-Schülerzeitfahrkarte 2. Klasse für IC/EC und Nahverkehr) erstattet . Karten mit Gültigkeit im ICE sind nicht erstattungsfähig.
- Die IC-Fahrkarte muss räumlich und zeitlich Gültigkeit innerhalb des Gültigkeitsraums des Semestertickets haben."
Wie kann ich mir die Semesterticketbeiträge rückerstatten lassen?
Auf diesem Link findest du eine Rückerstattungs-Anleitung
Wann trifft das Geld für die Rückerstattung auf meinem Konto ein?
Sobald die Antragsfrist ausgelaufen ist beginnen wir mit den Überweisungen, im Wintersemester 2011/2012 also ab dem 14. November.
Ich möchte Rückerstattung beantragen, kann aber nicht ins AStA-Büro kommen. Was muss ich tun?
Alle Dokumente, die vorgelegt werden müssen, können per Post eingereicht werden, aber die entwertete Chipkarte muss im Original im AStA-Büro vorgezeigt werden (NICHT per Post). Das können auch andere Personen für mich erledigen.
Ich fahre Richtung Mannheim oder Heidelberg - Wie ist das mit dem Ticket?
Das Semesterticket gilt seit dem Sommersemester 2011 im Übergangstarif des VRN, also bis nach Lampertheim und Lützelsachsen. Das heißt, dass zwischen diesen Bahnhöfen und Mannheim/Heidelberg oder noch südlicher ein Ticket gekauft werden muss! Eine "normale" Einzelfahrkarte erhaltet Ihr leider nur an der Bahnhöfen innerhalb des VRN-Tarifgebietes, d.h. z.B. in Biblis, Bensheim, Lampertheim oder Lützelsachsen. Jedoch ist es nun möglich, per Handy-Ticket eine Fahrkarte zu kaufen, ohne Fahrtzeit zu verschwenden. Dafür benötigt Ihr ein Java- sowie GPRS-fähiges Handy und könnt euch nach erstmaliger (Gratis-)Registrierung per GPRS-Verbindung und Lastschriftverfahren eine Einzelfahrkarte kaufen. So kostet ein Ticket zwischen Lampertheim und Mannheim beispielsweise 3,50€ + GPRS-Internetverbindung sofern Ihr keine Internet-Flatrate für das Handy habt. Mehr Informationen findet Ihr auf dieser Homepage.
Kann ich Anschlussfahrkarten in andere Tarifgebiete erwerben?
Das geht leider nur, wenn ich in das Tarifgebiet des VAB möchte oder von dort aus losfahre. Es ist möglich, die regulären Zeitkartenangebote des VAB Tarifs bis zur RMV Grenze zu kaufen und dann mit dem RMV Semesterticket weiterzufahren. Meldet sich der Fahrgast im Einzelfall aktiv bei den Zugbegleitern der DB im Zug noch vor dem letzten Halt im Geltungsbereich des Semestertickets und informiert darüber, dass eine „Anschlussfahrkarte“ benötigt wird, erhält er eine Fahrkarte ab dem letzten Bahnhof im RMV (Großkrotzenburg bzw. Babenhausen). Auf den Zügen der Kahlgrundbahn befinden sich im Fahrzeug Fahrkartenautomaten, die dann ab dem Bahnhof Großkrotzenburg den Kauf der Fahrkarte bis zum endgültigen Ziel erlauben.
Ein Verkauf der fraglichen Einzelfahrkarten von Babenhausen oder Großkrotzenburg bis zu Zielen im VAB an Verkaufsstellen von RMV oder DB AG ist leider nicht möglich.
Gibt es eine Möglichkeit, auch außerhalb des Gültigkeitgebietes vom Semesterticket günstiger mit der Bahn zu fahren?
Hierfür ist es wichtig, euch über mögliche Rabatte oder Angebote auf der Homepage des Verkehrsverbundes eures Zielbahnhofes zu informieren. Zum Beispiel bietet der VRM Richtung Koblenz eine "VRM-Mobil Card" für Ermäßigungen an. Gerade bei größerer Distanz lohnt sich ggf. der Erwerb eines Ländertickets für bis zu fünf Personen (z.B. NRW- oder Sachsenticket). Über diese StudiVZ-Gruppe oder auf diversen Portalen wie Mitfahrgelegenheit und Mitfahrzentrale könnt Ihr euch vielleicht zum "Ticket-Sharing" verabreden.
Wie funktioniert die Verspätungsregelung?
Wenn ein Zug mehr als 20 Minuten erwartete oder tatsächliche Verspätung hat bin ich berechtigt, einen höherwertigen Zug (IC/EC oder ICE) zu nutzen, um an das Fahrziel, das von der Verspätung betroffen ist, zu erreichen. Bei dieser Fahrt müssen Start- und Zielbahnhof allerdings trotzdem im Gültigkeitsbereich meines Semestertickets liegen, für Anschlussfahrten gilt die Regelung nicht!
Was mache ich bei Abhandenkommen oder Zerstörung/Beschädigung der Chipkarte?
Ich muss eine neue Chipkarte im Studierendensekretariat beantragen. Dafür entstehen mir nur dann keine Kosten, wenn ich es zu vertreten habe, dass ich eine Ersatzkarte benötige (also z.B. nicht bei üblichem Verschleiß, Diebstahl, Sachbeschädigung usw.). Derzeit betragen die Kosten für eine neue Chipkarte leider 65 Euro. Diesen in unseren Augen sehr hohen Preis verlangt nicht der AStA, sondern er wird von der Universität eingefordert und durch einen Verwaltungskostenanteil von 50 Euro begründet.
Für normale Bahnfahrkarten gilt, dass man Kinder von 6-14 Jahren mitnehmen darf. Darf ich das auch mit meinem Semesterticket?
Die Mitnahmeregelung gilt für das Semesterticket an der Uni Gießen leider nicht, Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr fahren natürlich trotzdem umsonst, auch ohne Ticket und Begleitung.
Rückerstattung des Semestertickets (Sommersemester 2012)
Geschrieben von: Michael Fink (aktualisiert) Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 15:14 Uhr
Von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zum Semesterticket gibt es Ausnahmen. Daher können im AStA-Büro unter bestimmten Voraussetzungen Rückerstattungen beantragt werden. Im Falle der Rückerstattung wird das RMV/NVV-Logo von der Chipkarte entfernt, und sie ist daher als RMV/NVV-Fahrschein für das gesamte Semester ungültig. Die Entwertung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Anträge Sommersemester 2012:
Anträge Wintersemester 2011/2012:
Aushang:
Durchführungsverordnung zur Rückerstattung:
Rückerstattung können beantragen:
-
Schwerbehinderte, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
Vorzulegen sind: Schwerbehindertenausweis und dazugehöriges Beiblatt mit Wertmarke (nur erforderlich, wenn Freifahrtberechtigung erst seit frühestens 1979 besteht.
-
Studierende, die sich praktikumsbedingt mindestens 3 Monate des Semesters außerhalb des RMV/NVV-Gebietes aufhalten
Vorzulegen sind: Praktikumsbescheinigung (Praktikumszeitraum muss genannt sein)
-
Studierende, die sich studienbedingt mindestens 3 Monate des Semesters im Ausland aufhalten
Vorzulegen sind: Nachweis über studienbedingten Auslandsaufenthalt (Zeitraum muss genannt sein) -
Studierende, die ein Urlaubssemester nehmen
Vorzulegen sind: Nachweis über Urlaubssemester -
Studierende, die an zwei verschiedenen Hochschulen im RMV/NVV-Gebiet studieren
Vorzulegen sind: Studierendenausweise beider Hochschulen des Semesters, für welches die Erstattung beantragt wird -
Studierende, die mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass ihnen die Nutzung der Verkehrsmittel im Semesterticket über mindestens 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war.
Vorzulegen sind: Eine ärzliche Bescheinigung über Dauer und Grund der Verhinderung
-
Promotionsstudierende, die sich mehr als drei Monate des Semesters in Deutschland, aber nicht im RMV/ NVV-Gebiet aufhalten und kein Praktikum absolvieren oder weil die Voraussetzungen (Bestätigung des Prüfungsamtes) zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind, keine Präsenzverpflichtung am Hochschulstandort mehr gegeben ist und sich der Wohnsitz sowie der tatsächliche Aufenthalt außerhalb des RMV/NVV-Gebietes befinden
Vorzulegen sind: Eine Bescheinigung der Promotionsstelle über den Aufenthaltsort
IN ALLEN VORGENANNTEN FÄLLEN IST ES UNBEDINGT ERFORDERLICH, DASS DIE ENTWERTETE CHIPKARTE DES SEMESTERS, FÜR DAS DIE ERSTATTUNG BEANTRAGT WIRD, VORGELEGT WIRD. EINE RÜCKERSTATTUNG WEGEN VERMEINTLICHER NICHT-NUTZUNG ("ICH FAHRE AUTO") IST NICHT MÖGLICH.
Die Chipkarte kann nur im Studierendensekretariat entwertet werden, nicht im AStA.
Eine Beantragung der Rückerstattung ist in diesen Fällen spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungen eines jeden Semesters möglich; für das Sommersemester also spätestens bis Montag, den 8. Mai 2012.
In Fällen krankheitsbedingter Erstattung geht die Antragsfrist bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Semesters, also bis zum 7. November 2012.
Zudem können für das Wintersemester 2011/2012 immernoch Anträge wegen Krankheit gestellt werden, Frist hierfür ist ebenfalls der 8. Mai 2012.
Was muss ich tun, wo muss ich hin?
Hier findest du eine Rückerstattungs-Anleitung
Weitere Beiträge...
Seite 1 von 2



