Wahlen zu den Fachschaftsräten und zum Studierendenparlament: Wichtige Infos
Geschrieben von: Lucas Proehl Dienstag, den 23. November 2010 um 17:10 Uhr
Vom 19. - 25. Januar 2011 finden neben den Senats-und Fachbereichsratswahlen auch die Wahlen zu den Fachschaftsräten und zum 50. Studierendenparlament statt.
Die Frist zur Abgabe der Wahllisten zu den FSR- und StuPa-Wahlen endet am 30. November um 12 Uhr (Otto-Behaghel-Str. 25D). Erstmalig in der Geschichte dieser Universität können auch Lehramts-Studierende für die neue Fachschaft Lehramt als Fachschaftsräte kandidieren. Alle Informationen und Formulare findet Ihr auf der offiziellen Seite des studentischen Wahlausschusses: http://www.uni-giessen.de/studi-wahlen/
JedeR seit Semesterbeginn eingeschriebene StudentIn ist grundsätzlich berechtigt, für das Studierendenparlament oder für das Amt als Fachschaftsrat zu kandidieren!
Am kommenden Montag, den 29. November 2010 tagt ab ca. 21 Uhr das Studierendenparlament in einer öffentlichen „Sondersitzung“ (Otto-Behaghel-Str. 25D), in der die neue Verteilung der Fachschaftsräte pro Fachschaft beschlossen werden soll.
Hierbei soll im konkreten entschieden werden, ob den Fachschaften nach eingereichten Anträgen von aktuellen Fachschaftsräten bzw. der FSK ab dem kommenden Jahr mehr Fachschaftsräte (z.B. 7 statt bislang 5) zustehen. Dies ist deshalb wichtig, da es formell gesehen nur 12 Fachschaften (eine pro Fachbereich sowie die neue Fachschaft Lehramt) gibt, die nach der neuen Satzung der Studierendenschaft standardmäßig je 5 Fachschaftsräte stellen (Siehe § 29 Organ und Beschlussfassung der Satzung der Verfassten Studierendenschaft). Für einen Antrag zur Erhöhung der Anzahl von Fachschaftsräten werden zwei Unterschriften von aktuell „amtierenden“ Fachschaftsräten benötigt. Wer aktuell in eurem Fachbereich gewählt ist, seht Ihr in diesem Dokument.
Ungeachtet der Entscheidung am 29. November 2010 steht es natürlich jeder Wahlliste an allen Fachbereichen unserer Universität frei, mit mehr KandidatInnen anzutreten, als nach aktueller Festlegung gewählt werden können (z.B. 15 KandidatInnen bei nur 5 gewählten Fachschaftsräten). Für weitere Fragen stehen das Referat für Öffentlichkeit und Transparenz und die ReferentInnen der Fachschaftenkonferenz gerne zur Verfügung.
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